Leistungsspektrum

Bitte beachten Sie,

  • dass eine umfassende Aufklärung über alle denkbaren genetischen Störungen nicht möglich ist.
  • dass eine Aussage zum Wiederholungsrisiko oder Auftreten einer Erkrankung bei Ihnen oder Ihren Kindern nur bei einer spezifischen Fragestellung möglich ist.
  • dass die Möglichkeit besteht, in manchen Fällen keine genaue Aussage zur Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer bestimmten Krankheit oder Behinderung machen zu können. Auch bei einem niedrigen (Wiederholungs-)Risiko ist ein Auftreten der Erkrankung denkbar.
  • dass es keine “Garantie” auf ein gesundes Kind gibt.
  • dass ich Ihnen und, wenn Sie es wünschen, Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt die wichtigsten Inhalte der Beratung noch einmal schriftlich mitteile. Wenn im Anschluss daran noch Fragen offen bleiben oder neue Probleme auftreten, können Sie sich gerne erneut mit mir in Verbindung setzen.
  • dass es grundsätzlich nicht möglich ist, telefonisch oder per E-Mail eine Aussage zu machen.

Diese Homepage versteht sich als erste Information, welche die ärztliche persönliche Beratung niemals ersetzen kann. Sie haben in der Beratung ausreichend Zeit Ihre Fragen zu stellen. So möchte ich versuchen, Ihnen Ihre Ängste und Unsicherheiten zu nehmen oder zumindest zu minimieren.

Allgemeine Informationen

Telefonisch erreichen Sie die Praxis Montag bis Freitag zwischen 8 und 13 Uhr, sowie montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 0202/ 47 96 45 45.

Wegen des hohen Zeitaufwandes muss für genetische Beratungen grundsätzlich ein Termin vereinbart werden.

Ich bitte Sie ggf. Unterlagen/ Arztbriefe über die Erkrankung(en), zu denen Sie Fragen haben, mitzubringen, auch wenn es sich um betroffene Familienangehörige handelt. Sollten Sie eine Frage zur Ursache der Behinderung/ Auffälligkeiten bei Ihrem Kind und/ oder zum Wiederholungsrisiko haben, ist es in der Regel notwendig, dass Ihr Kind beim Gespräch dabei ist. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an mich oder meine Angestellte.

Bei Sprachproblemen empfehle ich Ihnen dringend jemanden mitzubringen, der übersetzen kann, damit Sie die Inhalte des Gespräches gut verstehen

Kostenübernahme für genetische Beratungen und Untersuchungen

Gesetzlich krankenversicherte Patienten:
Die Kosten für die humangenetische Beratung und sich daraus eventuell ergebende Untersuchungen (z.B. Blutuntersuchungen) werden, bei einer gegebenen Indikation, von der Krankenkasse übernommen. Hierzu benötigen Sie einen aktuellen gelben Überweisungsschein (Formular 06, ausgestellt auf die Humangenetik). Diese Überweisung kann jeder Facharzt (z. B. Kinderarzt, Internist, Gynäkologe, Neurologe, Arzt für Allgemeinmedizin, Hausarzt, etc.) ausstellen, das Budget des Arztes wird nicht belastet. Ggf. können Sie auch nur mit Ihrer Versichertenkarte kommen.

Von dieser Regel gibt es nur zwei Ausnahmen:
(1) Für Beratungen und Untersuchungen in direktem Zusammenhang mit einer Kinderwunschbehandlung durch künstliche Befruchtung (IVF / ICSI) gelten Sonderregeln. Hier besteht zum Teil eine 50-prozentige Zuzahlungspflicht. Bei unverheirateten Paaren, Unter- oder Überschreiten bestimmter Altersgrenzen u. ä. kann die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenkassen komplett aufgehoben sein. Entsprechende Beratungs- und Diagnostikleistungen müssen dann von der Patientin/ dem Patienten selbst bezahlt werden. Sollte eine dieser Sonderregelungen für Sie gelten, werden Sie vor Veranlassung von Leistungen hierüber informiert.
(2) Für genetische Beratungen und Untersuchungen, für die keine medizinische Notwendigkeit besteht (z.B. Abstammungstests, Chromosomenanalysen oder DNA-basierte Tests aus persönlichem Interesse), haben die Gesetzlichen Krankenkassen keine Leistungspflicht.

Privat krankenversicherte Patienten (± Beihilfeanteil):
In der Regel werden die Kosten für genetische Beratungen und Untersuchungen von den Privaten Krankenkassen getragen.
Wie generell bei ärztlichen Maßnahmen hängt die Leistungspflicht des Versicherers vor allem davon ab, ob es sich um eine “medizinisch notwendige Heilbehandlung” handelt. Der Begriff Heilbehandlung ist in einem weitgefassten Sinn zu verstehen und beinhaltet auch Beratungen und diagnostische Maßnahmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bei der Vielzahl von Privaten Krankenversicherern und Versicherungstarifen nicht dafür garantieren können, dass die Kosten von genetischer Beratung und Diagnostik in jedem Fall übernommen werden.
Ähnliche Grundsätze wie für die Privaten Krankenversicherungen gelten für die Beihilfestellen des öffentlichen Dienstes.
Bei kostenintensiven Leistungen kann es sich im Einzelfall empfehlen, eine Voranfrage an Ihren Privaten Krankenversicherer ± Ihre Beihilfestelle zu richten. Hierbei sind bin Ihnen gerne behilflich.

Sonstige Kostenträger:
Für eine Reihe sonstiger Kostenträger – insbesondere Bundeswehr, Polizei be­stimmter Bundesländer, Sozialämter, Asylstellen – gelten Sonderregeln. Hier werden die Kosten für genetische Beratung und genetische Labordiagnostik nur teilweise oder nur nach Genehmigung eines entsprechenden Antrages übernommen, in einigen Fällen auch gar nicht.
Sollten solche Einschränkungen oder Sonderregelungen für Sie gelten, werden wir Sie vor Veranlassung von kostenrelevanten Leistungen hierüber informieren.