Telefonisch erreichen Sie die Praxis Montag bis Freitag zwischen 8 und 13 Uhr, sowie montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 0202/ 47 96 45 45.
Wegen des hohen Zeitaufwandes muss für genetische Beratungen grundsätzlich ein Termin vereinbart werden.
Ich bitte Sie ggf. Unterlagen/ Arztbriefe über die Erkrankung(en), zu denen Sie Fragen haben, mitzubringen, auch wenn es sich um betroffene Familienangehörige handelt. Sollten Sie eine Frage zur Ursache der Behinderung/ Auffälligkeiten bei Ihrem Kind und/ oder zum Wiederholungsrisiko haben, ist es in der Regel notwendig, dass Ihr Kind beim Gespräch dabei ist. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an mich oder meine Angestellte.
Bei Sprachproblemen empfehle ich Ihnen dringend jemanden mitzubringen, der übersetzen kann, damit Sie die Inhalte des Gespräches gut verstehen
Kostenübernahme für genetische Beratungen und Untersuchungen
Gesetzlich krankenversicherte Patienten:
Die Kosten für die humangenetische Beratung und sich daraus eventuell ergebende Untersuchungen (z.B. Blutuntersuchungen) werden, bei einer gegebenen Indikation, von der Krankenkasse übernommen. Hierzu benötigen Sie einen aktuellen gelben Überweisungsschein (Formular 06, ausgestellt auf die Humangenetik). Diese Überweisung kann jeder Facharzt (z. B. Kinderarzt, Internist, Gynäkologe, Neurologe, Arzt für Allgemeinmedizin, Hausarzt, etc.) ausstellen, das Budget des Arztes wird nicht belastet. Ggf. können Sie auch nur mit Ihrer Versichertenkarte kommen.
Von dieser Regel gibt es nur zwei Ausnahmen:
(1) Für Beratungen und Untersuchungen in direktem Zusammenhang mit einer Kinderwunschbehandlung durch künstliche Befruchtung (IVF / ICSI) gelten Sonderregeln. Hier besteht zum Teil eine 50-prozentige Zuzahlungspflicht. Bei unverheirateten Paaren, Unter- oder Überschreiten bestimmter Altersgrenzen u. ä. kann die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenkassen komplett aufgehoben sein. Entsprechende Beratungs- und Diagnostikleistungen müssen dann von der Patientin/ dem Patienten selbst bezahlt werden. Sollte eine dieser Sonderregelungen für Sie gelten, werden Sie vor Veranlassung von Leistungen hierüber informiert.
(2) Für genetische Beratungen und Untersuchungen, für die keine medizinische Notwendigkeit besteht (z.B. Abstammungstests, Chromosomenanalysen oder DNA-basierte Tests aus persönlichem Interesse), haben die Gesetzlichen Krankenkassen keine Leistungspflicht.
Privat krankenversicherte Patienten (± Beihilfeanteil):
In der Regel werden die Kosten für genetische Beratungen und Untersuchungen von den Privaten Krankenkassen getragen.
Wie generell bei ärztlichen Maßnahmen hängt die Leistungspflicht des Versicherers vor allem davon ab, ob es sich um eine “medizinisch notwendige Heilbehandlung” handelt. Der Begriff Heilbehandlung ist in einem weitgefassten Sinn zu verstehen und beinhaltet auch Beratungen und diagnostische Maßnahmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bei der Vielzahl von Privaten Krankenversicherern und Versicherungstarifen nicht dafür garantieren können, dass die Kosten von genetischer Beratung und Diagnostik in jedem Fall übernommen werden.
Ähnliche Grundsätze wie für die Privaten Krankenversicherungen gelten für die Beihilfestellen des öffentlichen Dienstes.
Bei kostenintensiven Leistungen kann es sich im Einzelfall empfehlen, eine Voranfrage an Ihren Privaten Krankenversicherer ± Ihre Beihilfestelle zu richten. Hierbei sind bin Ihnen gerne behilflich.
Sonstige Kostenträger:
Für eine Reihe sonstiger Kostenträger – insbesondere Bundeswehr, Polizei bestimmter Bundesländer, Sozialämter, Asylstellen – gelten Sonderregeln. Hier werden die Kosten für genetische Beratung und genetische Labordiagnostik nur teilweise oder nur nach Genehmigung eines entsprechenden Antrages übernommen, in einigen Fällen auch gar nicht.
Sollten solche Einschränkungen oder Sonderregelungen für Sie gelten, werden wir Sie vor Veranlassung von kostenrelevanten Leistungen hierüber informieren.